Mobilitätsgarantie
- Anspruchsberechtigt sind Inhaber von 10er-TagesTickets, Wochen-, Monats- und JahresTickets der Gattungen jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr, 9-Uhr-Firmen Abo oder Senioren sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung. Anspruchsberechtigt sind auch Inhaber eines Deutschland-Tickets (ausgenommen DeutschlandTicket JugendBW und Deutschlandsemesterticket) bei Fahrten innerhalb des VVS, allerdings nur Kundinnen und Kunden, die ihr Deutschland-Ticket bei einem Verkehrsunternehmen im VVS erworben haben.
- Greift bei Fahrtausfällen und Verspätungen bei Verschulden des Verkehrsunternehmens.
- Erstattung von Taxikosten oder Kosten für andere öffentlich zugängliche Verkehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind (max. 50 € beim JahresTicketPlus, max. 35 € bei persönlichen Zeittickets).
- Eine Erstattung kann pro Fahrt und Quittung bzw. Zahlungsnachweis nur einmal geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Fahrziel um mehr als 20 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen würden und keine andere geeignete Fahrmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.
Möchten Sie die Garantieleistung in Anspruch nehmen, schauen Sie sich bitte die genauen Erstattungsvoraussetzungen an und füllen anschließend das Formular aus.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz für die Mobilitätsgarantie: