Mobilitätsgarantie
- Gilt für Inhaber eines Zeittickets*.
- Greift bei Fahrtausfällen und Verspätungen bei Verschulden des Verkehrsunternehmens.
- Erstattung von Taxikosten oder Kosten für andere öffentlich zugängliche Verkehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind (max. 50 € beim JahresTicketPlus, max. 35 € bei persönlichen Zeittickets).
- Eine Erstattung kann pro Fahrt und Quittung bzw. Zahlungsnachweis nur einmal geltend gemacht werden.
*ausgenommen D-Ticket JugendBW, AusbildungsTicket 27 / U27, (Anschluss-)StudiTicket und 14-Uhr-JuniorTicket und Deutschland-Ticket, das nicht bei einem Verkehrsunternehmen im VVS erworben wurde.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Fahrziel um mehr als 20 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen würden und keine andere geeignete Fahrmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.
Möchten Sie die Garantieleistung in Anspruch nehmen, schauen Sie sich bitte die genauen Erstattungsvoraussetzungen an und füllen anschließend das Formular aus.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz für die Mobilitätsgarantie: