Für die Mitnahme eines Hundes wird als Beförderungsentgelt für Einzelfahrten der Fahrpreis für Kinder (EinzelTicket Kind, ein Abschnitt 4er-Ticket Kind) erhoben. Dies gilt nicht für kleine Hunde in Behältnissen, diese werden unentgeltlich befördert. Bei Benutzung eines GruppenTagesTickets kann statt einer Person 1 Hund mitgenommen werden. Bei Benutzung eines EinzelTagesTickets kann für einen Hund auch ein zweites EinzelTagesTicket gelöst werden.
Bei Benutzung von Zeittickets (ausgenommen TagesTickets) sowie von Schwerbehindertenausweisen, die zur Freifahrt berechtigen, kann 1 Hund unentgeltlich mitgenommen werden (bei VVS-Zeittickets - ausgenommen TagesTickets - innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs).
Polizeihunde, Blindenhunde und kleine Hunde in Behältnissen können unentgeltlich mitgeführt werden.
Assistenzhunde können im VVS ebenfalls kostenfrei mitgenommen werden, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.
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