Mit dem VVS-Abo durchs ganze Land
In den Sommerferien gelten VVS-Abos und JahresTickets in ganz Baden-Württemberg
Das ist der Sommer-Hit 2021! Während der Sommerferien dürfen alle VVS-Dauerkunden vom 29. Juli bis 12. September 2021 den Nahverkehr in ganz Baden-Württemberg nutzen – ohne ein extra Ticket kaufen zu müssen. Von früh bis spät, egal wie oft. „VVS-Dauerkunde“ ist jeder Abonnent und Inhaber eines JahresTickets und StudiTickets. Mit dem VVS-Abo können Sie das Heidelberger Schloss besuchen, das Ulmer Münster, an den Bodensee fahren, zur Experimenta in Heilbronn, zum ZKM in Karlsruhe, …
Voraussetzung ist, dass Ihr Abo oder JahresTicket zwischen dem 29. Juli und 12. September 2021 gültig ist. Zum „Nahverkehr“ zählen alle Regionalbahnen (IRE, RE und RB), die S-Bahnen, die Stadt- und Straßenbahnen im Land und die Busse.
Hinweis: Gibt es beim Ticket zeitliche Einschränkungen der Gültigkeit (z.B. erst ab 9 Uhr) gelten diese Einschränkungen auch für die Nutzung im Rahmen des Abo-Sommers.
Mit der Aktion wollen der VVS und alle Verkehrsverbünde im Land sowie die Baden-Württemberg-Tarif-Gesellschaft im Auftrag der Verkehrsunternehmen den Dauerkunden Danke sagen, dass sie während der Corona-Pandemie dem ÖPNV treu geblieben sind und ihr Abo nicht gekündigt oder ihr JahresTicket zurückgegeben haben. Es soll aber auch deutlich werden, wie viele schöne Ausflüge und Erlebnisse man mit Bus und Bahn unternehmen kann.
Mehr Fahrradzüge in den Sommerferien: Land erweitert ab dem Wochenende Angebot an Fahrradzügen
Pünktlich zu den Sommerferien schickt das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg mehr Radexpresse auf die Schiene. Eine entsprechende Vereinbarung ist jetzt mit der DB Regio über zusätzliche Zugkapazitäten auf vier Strecken getroffen worden. Damit sorgt das Land dafür, dass mehr Radler ihre Fahrräder bei Ausflugsfahrten in den bwegt-Zügen mitnehmen können. Mehr Informationen bei bwegt
VVS-FAQ zur Tarifsonderaktion „bwAboSommer“
Der Aktionszeitraum des bwAboSommer läuft vom 29. Juli 2021 bis 12. September 2021.
Ja, im Rahmen des bwAboSommers gilt das Verbund-Abonnement/Jahreskarte auch bei Fahrten innerhalb des Verbundes über den Geltungsbereich des eigentlichen Tickets hinaus (Netzwirkung im Verbund).
Nein, mit einzeln erworbenen Wochen- oder Monatszeitkarten im Aktionszeitraum ist die Teilnahme am bwAboSommer nicht möglich. Diese Aktion gilt nur für Abonnement- oder Jahreskarteninhaber bzw. (Anschluss-) Semestertickets.
Ja, auch übertragbare Abonnements sind für die Tarifsonderaktion zugelassen. Sofern auf den übertragbaren Abonnements ein Name eingetragen ist, muss dieser nicht mit dem Fahrgast übereinstimmen.
Läuft Ihr Abonnement bspw. zum 31.08.2021 aus, dann können Sie die Geltungsraumerweiterung bis zum 31. August 2021 in Anspruch nehmen. Beginnt Ihr neu abgeschlossenes Abonnement bspw. am 1. September 2021, können Sie ab dem 1. September 2021 bis zum 12. September 2021 an der Aktion teilnehmen
Ja, diese Schülerjahreskarte berechtigt zur Teilnahme am bwAboSommer.
Ja, diese Schülerjahreskarte berechtigt zur Teilnahme am bwAboSommer.
Ja, eine Teilnahme am bwAboSommer ist auch bei Unterbrechungen der Schülerjahreskarte möglich, sofern mindestens im Juli 2021 keine Unterbrechung stattfindet und eine gültige Schülerjahreskarte vorliegt.
Ja, der bwAboSommer erlaubt Ihnen unbegrenzte Fahrten Montag bis Sonntag rund um die Uhr vom 29. Juli 2021 bis 12. September 2021 innerhalb Baden-Württembergs.
Ja, das Abonnement kann auch während des bwAboSommer im Rahmen der eigentlichen zeitlichen Gültigkeit (z.B. ab 9 Uhr) genutzt werden.
Möchten Sie bereits vor der zeitlichen Gültigkeit fahren, ist bis zu dem Haltepunkt, welcher innerhalb der zeitlichen Gültigkeit liegt, ein Fahrausweis zu lösen.
Ist bei einem Tarifangebot die zeitliche Gültigkeit in den Sommerferien erweitert, so gilt diese Erweiterung auch im Rahmen des bwAboSommers.
Nein, die 1.Klasse dürfen Sie nur im ursprünglichen Geltungsbereich Ihres Abonnements nutzen. Für Fahrten innerhalb Baden-Württembergs über den ursprünglichen Geltungsbereich des Abonnements hinaus ist nur die 2.Klasse freigeben.
Züge des Fernverkehrs dürfen genutzt werden, insofern diese für Fahrausweise des Nahverkehrs freigegeben sind. Somit dürfen IC-Zügen auf der Relation Stuttgart – Horb – Rottweil – Singen (Hohentwiel) (– Konstanz) (sogenannte Gäubahn) genutzt werden.
Nein, es reicht aus, wenn der Start- oder Zielort bzw. eine Verbundzone innerhalb des Landes Baden-Württemberg liegen, um an der Tarifaktion teilnehmen zu können.
Diese Relation können nur Inhaber eines Abonnements zum bodo-Tarif oder BB DB-Abonnements mit Start- oder Zielort auf dieser Verbindung nutzen. Alle anderen Verbundabonnements oder BB DB-Abonnements können diese Relation nicht nutzen, da diese außerhalb des Landes Baden-Württembergs liegt. Das gleiche gilt für die Strecke Karlsruhe-Knielingen – Wörth (Rhein) – Germersheim – Speyer – Ludwigshafen – Mannheim.
Möchten Sie diese Strecken befahren, steht Ihnen die Möglichkeit zum Erwerb eines entsprechenden Verbundfahrausweises oder das Baden-Württemberg-Ticket zur Verfügung.
Nein, das ist im Rahmen des bwAboSommer nicht möglich. Hierfür müssen Sie einen gesonderten Fahrschein erwerben. Ausnahmen stellen BB DB-Abonnements dar, welche Würzburg als Start- oder Zielort haben und zu/von einem Ort in Baden-Württemberg Gültigkeit besitzen.
Nein, die Verbundverkehrsmittel des OTV können Sie im Rahmen des bwAboSommer nicht entgeltfrei nutzen. Die Fahrt ist im Schienenpersonennahverkehr für die Strecke Trasadingen – Schaffhausen – Thayngen erlaubt, für eine Weiterfahrt innerhalb des Verkehrsverbundes OTV müssen Sie einen Verbundausweis erwerben.
Nein, das ist nicht möglich. Die jeweilige Mitnahmeregelung von erwachsenen Personen beschränkt sich auf den Geltungsbereich Ihres Abonnements. Fahren Sie im Rahmen des bwAboSommer über den Geltungsbereich Ihres Abonnements hinaus, müssen Sie für Ihre Begleitung ab der letzten Haltestelle/Bahnhof im Geltungsbereich einen Fahrausweis für die gewünschte Strecke erwerben.
Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden in Begleitung eines eigenen Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner oder des Vormundes unentgeltlich befördert.
Fahrräder können im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen im Geltungsbereich des Abonnements mitgenommen werden. Erfolgt die Fahrt über den Heimatverbund oder der Streckenzeitkarte im Rahmen des bwAboSommer hinaus, sind die Regelungen zur Fahrradmitnahme des bwtarif zu beachten.
Innerhalb des Geltungsbereiches Ihres Abonnements richtet sich die Hundemitnahmeregelung nach den Beförderungsbedingungen sowie Tarifbestimmungen des zugrundliegenden Tarifs. Für Fahrten über den ursprünglichen Geltungsbereich hinaus gelten die Regelungen des bwtarif.
Demnach können lebende Haustiere bis zur Größe einer Hauskatze, die in verschlossenen Behältnissen in Handgepäckgröße transportiert werden können, mitgenommen werden, soweit eine Beeinträchtigung von Personen und Sachen ausgeschlossen ist. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich.
Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint sind und, falls sie die Fahrgäste gefährden könnten, mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Für diese Hunde ist ein gültiger Kinderfahrausweis für die entsprechende Strecke zu erwerben.
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Tipp: Steigen Sie jetzt mit dem bwWillkommensbonus ins Abo ein und sichern Sie sich einen zusätzlichen Freimonat. So profitieren Sie zusätzlich vom Sommer-Hit 2021! In den Sommerferien, also vom 29. Juli bis 12. September 2021, gelten VVS-Abos und JahresTickets in ganz Baden-Württemberg. Von früh bis spät, egal wie oft!
Stand: 1. Juli 2021