Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart ist bestrebt, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart, erreichbar unter www.vvs.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.09.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.02.2024 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen über die bereits aufgeführten Punkte hinaus Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.vvs.de auffallen, dann können Sie sich bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular am Ende dieser Seite.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
Stabsstelle Marketing und Kommunikation / Ameli Kenner
Rotebühlstraße 121
70178 Stuttgart
E-Mail: ameli.kenner@vvs.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 670173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.