Fahrausweisprüfungen
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60,00 Euro. Fahrgäste, die mehrfach ohne gültiges Ticket angetroffen werden, können zur Anzeige gebracht werden.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das zuständige Unternehmen. Die Adresse finden Sie auf dem Beanstandungsbeleg, den Sie vom Prüfdienst erhalten haben.
Wer bei einer Fahrausweisprüfung seinen Verbundpass plus zugehöriger Wertmarke bzw. seine polygoCard mit gültigem e-Ticket nicht vorzeigen kann, hat die Möglichkeit, sein gültiges ZeitTicket innerhalb einer Woche nachträglich vorzulegen.
Gültige, persönliche Jahres-, Monats- und WochenTickets bzw. StudiTickets.
JahresTicketsPlus (Jedermann, 9-Uhr-Umwelt, FirmenTicket) können nicht vorgelegt werden. Hintergrund: Sie sind übertragbar und können zeitgleich von einer anderen Person genutzt werden.
Persönliche ZeitTickets können nachträglich an den SSB-Kundenzentren, den Reisezentren der DB, an allen betriebseigenen Verkaufsstellen und bei den Verwaltungen der Verkehrsunternehmen im VVS-Gebiet vorgelegt werden. Zur Vorlage bitte Verbundpass plus Wertmarke bzw. polygoCard inkl. gültigem e-Ticket und Beanstandungsbeleg mitbringen.
Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich in diesem Fall auf 7,00 Euro.
Ratenzahlungen sind in Ausnahmefällen möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige Unternehmen. Die Adresse finden Sie auf dem Beanstandungsbeleg.
Auf Ihrer polygoCard ist ein elektronisches Ticket gespeichert. Anders als bei Verbund-/Mobilpass mit Wertmarke sind die Informationen zu Ihrem Ticket nicht auf der Chipkarte sichtbar. Damit Sie dennoch wissen, welches Ticket auf Ihrer polygoCard gespeichert ist, können Sie alle DB-Automaten und ausgewählte SSB-Automaten im VVS-Verkehrsgebiet nutzen. Die Automaten der SSB sind mit einer schematischen Abbildung der polygoCard gekennzeichnet. Die Lesegeräte der DB-Automaten sind mit dem (((e-Symbol gekennzeichnet. Alternativ können Sie als Nutzer eines NFC-fähigen Smartphones mit dem Betriebssystem Android die App „VVS eTicket Check“ nutzen.
Sie sind aufgefordert ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu bezahlen, weil Ihre polygoCard nicht gelesen werden konnte, sie haben jedoch ein gültiges eTicket. Technische Fehler kommen selten vor, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an ihr zuständiges Abo-Center. Dieses setzt sich mit dem Unternehmen in Verbindung, bei dem sie geprüft wurden. Die bei der Fahrausweisprüfung erhobenen Daten werden in diesem Fall selbstverständlich gelöscht. Bei Bedarf stellt Ihnen das Abo-Center eine neue polygoCard aus.
Durch einen defekten Automaten dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Alle größeren Haltestellen sind mit mehr als einem Automaten ausgestattet. In diesen Fällen halten wir es für tragbar, dass Sie den nächsten in zumutbarer Nähe stehenden Automaten aufsuchen, um dort Ihr Ticket zu lösen. Denken Sie auch an die Möglichkeit, sich per Handy ein Ticket zu kaufen. Besteht keine Kaufmöglichkeit (z.B. nur ein Automat, dieser ist defekt) können Sie ohne Ticket einsteigen.
Ist die Automatenstörung bekannt, wird im Fahrzeug durch das Prüfpersonal der reguläre Fahrpreis erhoben. Liegt dem Prüfpersonal keine Störungsmeldung vor, zahlen Sie ebenfalls den tarifgemäßen Fahrpreis, zudem vermerken die Prüfer Ihre Personalien und stellen eine Zahlungsaufforderung über den Unterschiedsbetrag zwischen dem Fahrpreis und dem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 Euro aus. Wird die Zahlungsaufforderung gegenstandslos, erfolgt die Löschung der Daten aus der entsprechenden Datenbank.
ZeitTickets haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Dieser wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiert.
Der Aufenthalt in der 1. Klasse ist nur mit hierfür gültigem Ticket gestattet. Das Betriebspersonal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen oder Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.
Sie dürfen in den Zonen fahren, die auf Ihrem Verbundpass eingetragen bzw. die auf der polygoCard als eTicket hinterlegt sind. Bei Fahrten über den Geltungsbereich eines ZeitTickets (ausgenommen TagesTickets) hinaus (innerhalb des VVS-Verbundgebietes), können bereits bei Fahrtbeginn ein EinzelTicket Erwachsene (auch Kurzstrecke) bzw. Einzel-/GruppenTagesTicket für die zusätzlich benötigten Zonen gelöst oder ein Abschnitt eines 4er-Tickets Erwachsene entwertet werden. Dieser Fahrausweis gilt nur in Verbindung mit dem ZeitTicket. Fahrgäste mit einem TicketPlus können die Anschlussfahrt mit einem KinderTicket (EinzelTicket, 4er-Ticket) unternehmen.