Tarife
Referendare können nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PbefG) nicht zum Berechtigtenkreis für ermäßigte MonatsTickets des Ausbildungsverkehrs gezählt werden, da dem Referendariat ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgeht und die Referendarzeit weder als eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, noch als ein Praktikum im Rahmen des Studiums angesehen werden kann.
Die BahnCard berechtigt ihren Inhaber zur Inanspruchnahme eines BahnCard-Rabattes in Höhe von 25% (BahnCard 25) bzw. 50% (BahnCard 50) auf alle Normalpreise des DB-Tarifs. Die Akzeptanz der BahnCard in den Verkehrsverbünden hieße, auch dort Einzeltickets entsprechend zu ermäßigen. Die Verkehrsverbünde in Deutschland haben eine andere Aufgabenstellung als die Bahn. Während bei den Verbünden bis zu 80% aller Fahrten mit Zeitkarten, z.B. Monats- oder Jahreskarten, durchgeführt werden, liegt die Anzahl der Gelegenheitsnutzer bei der Bahn weitaus höher. Darüber hinaus werden mit der Bahn oft viel weitere Entfernungen zurückgelegt. Aus diesen Gründen kann die Bahn für Gelegenheitskunden eine andere Preispolitik verfolgen als die Verbünde.
Bei einem hohen Rabatt auf Einzelfahrten innerhalb der Verbünde durch die BahnCard besteht die Gefahr, dass die Fahrgäste anstelle von Zeitkarten Einzelfahrscheine kaufen. Wartezeiten und verspätete Abfahrtszeiten der Busse, vor allem in den Hauptverkehrszeiten, wären die Folge. Aus Gründen der Tarifgerechtigkeit sollte die Ermäßigung nicht nur für Einzelfahrten gewährt werden, sondern auch von denjenigen Fahrgästen genutzt werden können, die im Besitz einer Zeitkarte sind.
Für alle Tarifangebote müsste der Preis mit und ohne BahnCard ausgewiesen werden. Der Tarif würde dadurch sehr unübersichtlich werden. Die um 25% bzw. 50% ermäßigten Tarifangebote müssten über alle Vertriebswege verkaufbar sein: Fahrscheindrucker, Automaten, festaufliegende Fahrscheinblocks. Dadurch entsteht ein erheblicher Aufwand für Hardware, Software und den Druck der Fahrausweise.
Ob alle Verbünde diese Umstellung leisten können, ist fraglich. Die Bahn, müsste einen Teil der Einnahmen aus der BahnCard an die Verbünde weiterleiten, ob hierzu Bereitschaft bestünde, ist ebenfalls fraglich.
Um gelegentlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, bieten die Verkehrsunternehmen in Deutschland für ihre Fahrgäste sehr unterschiedliche Formen von Sammel- oder Streifenkarten an. In Abhängigkeit des jeweiligen Tarifsystems sowie der verfügbaren Verkaufs- und Entwertergeräte existieren verschiedene Varianten von 4 – 10 Abschnitten bzw. Streifen. Einzelne Verkehrsverbünde haben in ihrem Fahrausweissortiment weder Sammel- noch Streifenfahrausweise.
Streifenkarten bestehen aus einer bestimmten Anzahl aneinandergereihter Wertfelder (Streifen). Der Vorteil der Streifenkarte liegt darin, dass mit ihr unterschiedliche Preisstufen befahren werden können, indem die entsprechende Anzahl an Feldern entwertet wird. Ein großer Nachteil der Streifenkarten besteht darin, dass die Preissprünge in allen Preisstufen gleich groß sein müssen. Hierdurch wird die Preisgestaltung sehr unflexibel. Bei einer Preisänderung müssen alle Preisstufen entsprechend angepasst werden. Der VVS-Tarif ist hier weitaus flexibler. Bei geringeren Entfernungen (1 – 3 Zonen), in denen die meisten Verkäufe stattfinden, werden die Preisabstände im VVS bewusst kleiner gehalten, als bei größeren Entfernungen. Auch ist die Streifenkarte in ihrer Handhabung nicht ganz einfach. Für die einzelnen Preisstufen müssen die entsprechenden Streifen abgezählt werden (umknicken, entwerten). Einzelne übrige Streifen müssen mit den Streifen einer neuen Karte kombiniert werden.
In Kooperation mit zahlreichen Veranstaltern bietet der VVS KombiTickets an. Eintrittskarten, Flugscheine o.ä. gelten dabei als VVS-Ticket. Alle KombiTickets sind mit einem entsprechenden VVS-Aufdruck gekennzeichnet. In der Regel gelten KombiTickets im gesamten VVS-Netz ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zu einer Hinfahrt zum Veranstaltungsort und einer Rückfahrt bis Betriebsschluss (einschl. Nachtbusse) in allen VVS-Verkehrsmitteln (2. Kl.). Ein zusätzliches VVS-Ticket ist nicht notwendig. Es empfiehlt sich daher, KombiTickets bereits im Vorfeld zu kaufen. Infos, über welche Vorverkaufsstellen diese erhältlich sind, erhalten Sie beim jeweiligen Veranstalter.
Bei den Verbünden in Deutschland gibt es sowohl 24-Stunden-Karten als auch auf den Kalendertag (bis Betriebsschluss) beschränkte Tageskarten. Bei einer 24 Stunden gültigen Karte wäre eine neue Kalkulation unter Berücksichtigung der höheren Ausnutzung erforderlich, was einen höheren Preis zur Folge hätte. Bundesweit ist eine auf den Kalendertag (bis Betriebschluss) beschränkte Tageskarte üblich. Dies entspricht auch den "Empfehlungen zur Harmonisierung der Nahverkehrstarife" des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen vom April 2004.
4er-Tickets und TagesTickets des VVS gelten gem. VVS-Gemeinschaftstarif, der im Internet veröffentlicht ist bzw. an VVS-Verkaufsstellen eingesehen werden kann, nach einer Preisänderung noch weitere zwölf Monate. Damit können 4er- oder TagesTickets im besten Fall fast 24 Monate lang benutzt werden. Für diese großzügige Regelung hatte man sich im VVS entschieden, da eine Umtausch- bzw. Erstattungsregelung von "alten" 4er-Tickets/TagesTickets aus Aufwandsgründen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Im Vergleich zu vielen anderen deutschen Verkehrsverbünden, mit einer Übergangsfrist von bis zu drei Monaten, bedeutet die VVS-Übergangsfrist von einem kompletten Jahr eine sehr kulante Lösung. Erfahrungen der zurückliegenden Jahre zeigen, dass wir mit dieser Regelung die richtige Entscheidung getroffen haben. Auf die geltenden Regelungen (1 Jahr gültig nach Tarifanpassung, kein Umtausch, keine Erstattung) weist der VVS in Aushängen und Publikationen hin und auch auf dem Ticket selbst ist dazu ein Hinweis aufgedruckt. Die Zulässigkeit einer solchen Regelung wurde in einem Gerichtsurteil des OLG Karlsruhe bestätigt, da die Gültigkeitsbeschränkung im Gegenzug für den gewährten Rabatt dem Kunden offensichtlich ist.