Mobilitätsgarantie

  • Anspruchsberechtigt sind Inhaber von 10er-TagesTickets, Wochen-, Monats- und JahresTickets der Gattungen jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr, 9-Uhr-Firmen Abo oder Senioren sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung. Anspruchsberechtigt sind auch Inhaber eines Deutschland-Tickets (ausgenommen DeutschlandTicket JugendBW und Deutschlandsemesterticket) bei Fahrten innerhalb des VVS, allerdings nur Kundinnen und Kunden, die ihr Deutschland-Ticket bei einem Verkehrsunternehmen im VVS erworben haben.
  • Greift bei Fahrtausfällen und Verspätungen bei Verschulden des Verkehrsunternehmens.
  • Erstattung von Taxikosten oder Kosten für andere öffentlich zugängliche Verkehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind (max. 50 € beim JahresTicketPlus, max. 35 € bei persönlichen Zeittickets).
  • Eine Erstattung kann pro Fahrt und Quittung bzw. Zahlungsnachweis nur einmal geltend gemacht werden.
Schritt 1 von 2

Antrag auf Erstattung Mobilitätsgarantie stellen

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