Parallele Nutzung von Deutschland-Ticket und/oder JugendTicketBW, StudiTicket und Solidarbeitrag: Erstattung überlappender Zeiträume

Informationen zum Wechsel ins Deutschland-Ticket

Im Mai 2023 wurde das Deutschland-Ticket bundesweit eingeführt. Studierende, die im Sommersester 2023 (an einzelnen Hochschulen auch im Wintersemester 2023/2024) einen VVS-Solidarbeitrag gezahlt haben und/oder ein sechs Monate gültiges JugendTicketBW oder StudiTicket besessen haben, können bei zeitweise gekauftem Deutschland-Ticket nachträglich eine Erstattung des Solidarbeitrags bzw. Bestandstickets beantragen.

Eine Erstattung der überlappenden Zeiträume ist auf Antrag per Mail an den VVS bzw. bei Abo über die SSB per SSB-Kontaktformular möglich. Alternativ leiten wir Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiter. 

Für die Erstattung benötigen wir Nachweise zu allen Deutschland-Tickets (Anzahl der überlappenden Monate mit Export der Aboübersicht von DB/SSB oder Konto-Abbuchungen, ggf. polygoCard-/Abonummer) sowie zu Ihrem Bestandsticket (StudiTicket oder JugendTicketBW) und/oder zur Zahlung des Solidarbeitrags im Sommersemester 2023 (Immatrikulationsbescheinigung). Für die Erstattung per Überweisung benötigen wir Ihre Kontoverbindung (IBAN + Kontoinhaber).

Für eine Kontaktaufnahme per Mail beachten Sie bitte neben den speziellen Datenschutzbedingungen zur Erstattung auch den allgemeinen VVS-Datenschutz.

Studierende, die uns vor dem 13. Juni 2024 kontaktiert haben, warten bitte vor einer erneuten Kontaktaufnahme bis zum 20. Juni 2024. Für weitere Fragen beachten Sie bitte auch die nachfolgenden FAQs.
 

Welche Angaben werden benötigt?

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Anzahl der überlappenden Monate (Bestandsticket und/oder Solidarbeitrag)
  • Nachweise aller Deutschland-Tickets (Aboübersicht von DB/SSB oder Konto-Abbuchungen, ggf. polygoCard-/Abonummer)
  • Ggf. Nachweis Ihres Bestandstickets (StudiTicket oder JugendTicketBW) 
  • Ggf. Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung) des Solidarbeitrags im Sommersemester 2023 (bei ausgewählten Hochschulen auch Wintersemester 2023/2024) 
  • Kontoverbindung (IBAN + Kontoinhaber).
Welche anteilige Rückerstattung kann ich beantragen?

Voraussetzung für eine nachträgliche Rückerstattung ist der (ehemalige) Abschluss eines Deutschland-Tickets über ein VVS-Abocenter.

8,03 € pro Monat mit Deutschland-Ticket

  • für Studierende, die im Sommersemester 2023 den VVS-Solidarbeitrag über Ihre Hochschule gezahlt haben
  • für Studierende ausgewählter Hochschulen, die im Wintersemester 2023/2024 den VVS-Solidarbeitrag gezahlt haben (längstens bis zum Start des D-Ticket JugendBW)

22,39 € / 35 € / 51,16 € pro Monat mit Deutschland-Ticket und parallelem Bestandsticket als 6-MonatsTicket

  • mit parallel gültigem VVS-JugendTicketBW, welches vor dem 01. Mai 2023 (Start des Deutschland-Tickets) erworbenen wurde
  • bzw. mit parallel gültigem StudiTicket, welches vor dem 01. Mai 2023 (Start des Deutschland-Tickets) erworbenen wurde
  • bzw. mit parallel gültigem Anschluss-StudiTicket, welches vor dem 01. Mai 2023 (Start des Deutschland-Tickets) erworbenen wurde
Ab wann erhalte ich meine Rückerstattung?
  • Antrag bis 23.06.2024: Erstattung voraussichtlich Anfang Juli 2024
  • Antrag bis 21.07.2024: Erstattung voraussichtlich Anfang August 2024
  • Antrag bis 18.08.2024: Erstattung voraussichtlich Anfang September 2024
  • Spätere Anträge nach Bearbeitung 

Updates finden Sie ggf. an dieser Stelle.

Für individuelle Rückfragen kontaktieren Sie uns am besten per Mail
 

Bis wann muss ich den Erstattungsantrag gestellt haben?

Für die Erstattung im Zusammenhang mit dem Deutschland-Ticket beantragen Sie die Erstattung bis spätestens 31. Oktober 2024 per Mail oder SSB-Kontaktformular

Informationen zum Wechsel ins JugendTicketBW

Im März 2023 wurde das JugendTicketBW im VVS eingeführt. Das JugendTicketBW war für Studierende an Hochschulen im VVS, die einen Solidarbeitrag entrichtet haben, als 6-Monats-Variante als Online-Ticket (bei DB/SSB), Wertmarke mit Verbundpass (DB/SSB/SWEG/regionale Verkehrsunternehmen) bzw. auf der polygoCard (nur bei regionalen Verkehrsunternehmen) erhältlich. Studierende, die zuvor ein StudiTicket hatten, können sich ab sofort den überlappenden Zeitraum erstatten lassen.

Dazu nutzen Sie bitte ausschließlich das Onlinetool unter erstattung.vvs.de. Sollten Sie bis dahin keinen Antrag gestellt haben, melden Sie sich bitte per Mail bei uns.

 

Ab wann erhalte ich meine Rückerstattung?
  • Anträge vor Anfang Mai wurden bis spätestens Mitte Mai erstattet
  • Anträge seit Anfang Mai werden spätestens Anfang Juli erstattet

 
Updates finden Sie ggf. an dieser Stelle.

Bis wann muss ich den Erstattungsantrag gestellt haben?

Bis spätestens 30. Juni 2024 per Onlinetool. Sollten Sie eine Erstattung bis zum 30. Juni 2024 noch nicht über das Onlinetool beantragt haben, melden Sie sich bitte per Mail bei uns.

Bei mir funktioniert das Onlinetool nicht. Was kann ich tun?

Bitte senden Sie uns Ihren Antrag formlos per Mail an erstattung@vvs.de zu (Betreff: Onlinetool Studierende). Bitte bestätigen Sie in der Mail die Zustimmung zum Datenschutz (abrufbar unter https://www.vvs.de/datenschutz-studi-erstattung).

Stand: 13. Juni 2024