EU-Berichtspflicht gem. Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007

Nach Artikel 7 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats muss jede zuständige Behörde mindestens einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesem zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen öffentlich zugänglich machen.

Weitere Informationen und Ausführungen zur Berichtspflicht sind auch über die Homepage des Verband Region Stuttgart abrufbar.

Verband Region Stuttgart
MoDiMiDoFrSaSo
311234567891011121314151617181920212223242526272829301234567891011