Regionale Busunternehmen

Über 40 verschiedene Unternehmen bestreiten den Busverkehr im Verbundgebiet. Sie bringen die Fahrgäste sicher und zuverlässig an ihr Ziel und sorgen, durch die aufeinander abgestimmten Fahrpläne, für kurze Übergangszeiten von oder zu anderen Verkehrsmitteln. Das weitreichende Streckennetz des Busverkehrs sorgt für eine gute Anbindung aller vier VVS-Landkreise und der Stadt Stuttgart.

Sicherheit in den Bussen in Stuttgart und der Region

Den Busverkehr in der Region bestreiten rund 40 unterschiedliche Busunternehmen. Die Fahrzeuge sind von Unternehmen zu Unternehmen und häufig auch innerhalb der Unternehmen verschieden. Die Darstellung der Sicherheitseinrichtungen kann deshalb nur die Mehrheit der Fahrzeuge abdecken, nicht aber alle Modelle. Die wichtigsten Themen werden hier übergreifend beschrieben.

Notausstieg in den Bussen
In den Bussen ist der Notausstieg über die Türen bzw. die Fenster möglich. Über den Türen befindet sich ein roter Nothahn. Vorsicht: Bei Gebrauch lassen sich die Türen aufdrücken. Beim Ausstieg über die Dachluke im Bus müssen Sie die Schutzfolie durchtrennen und den Nothebel betätigen. Um über die Fenster auszusteigen, müssen Sie mit dem kleinen roten, zwischen den Fenstern angebrachten Nothammer die Scheiben einschlagen.

Feuerlöscher
In jedem Bus ist ein Feuerlöscher vorhanden. Er befindet sich meist im Bereich des Fahrers und ist dort an der Stirnwand unter der Frontscheibe, hinter einer entsprechenden Klappe in diesem Bereich, beim Fahrersitz oder unter der ersten Fahrgastsitzreihe angebracht.

Halt auf Wunsch nach 21 Uhr
Im Rahmen des Service „Halt auf Wunsch“ ist ein Ausstieg aus Linienbussen auch zwischen regulären Haltestellen möglich. Der Service „Halt auf Wunsch“ gilt täglich von 21 Uhr bis Betriebsschluss. Ein solcher Unterwegshalt setzt voraus, dass
•    der Fahrgast dem Fahrzeugführer seinen Ausstiegswunsch rechtzeitig, d. h. spätestens im Bereich der letzten Haltestelle vor dem gewünschten Ausstiegsort, mitgeteilt hat,
•    der planmäßige Linienweg nicht verlassen werden muss,
•    die Verkehrs- und Betriebslage dies erlaubt,
•    am gewünschten Ausstiegsort ein Halt den §§ 12 und 18 StVO nicht widerspricht und die Fahrbahn nicht durch Verkehrseinrichtungen (Leitplanke, Spritzschutz, Kette o. ä.) von dem straßenbegleitenden Gehweg abgetrennt ist.
Dem Fahrgast, der den Linienbus auf eigenen Wunsch außerhalb einer planmäßigen Haltestelle verlässt, obliegen beim Verlassen des Fahrzeugs gesteigerte Sorgfaltspflichten.

Busfahrer
In schwierigen Situationen können Sie sich immer an den Busfahrer wenden.