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Betrifft ihr Anliegen eines unserer Partnerunternehmen im VVS, so können Sie Ihre E-Mail auch direkt an das zuständige Verkehrsunternehmen senden.
Hatten Sie aufgrund von Zugausfällen oder Verspätungen Unannehmlichkeiten wenden Sie sich bitte an das Servicecenter für Fahrgastrechte.
Kundenanliegen werden von uns bzw. unseren Partnerunternehmen kompetent, kundenorientiert und möglichst zeitnah beantwortet. Gleichwohl kann es einmal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Der VVS beteiligt sich deshalb am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. Sollten Sie mit unserer Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sein, können Sie einen Schlichtungsantrag stellen. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin
https://schlichtung-reise-und-verkehr.de
Mit Hilfe einer EU-weiten Verordnung, die im Jahr 2011 auf den Weg gebracht wurde, ist es gelungen, einheitliche Standards im Bereich der Sicherung und Durchführung von Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr festzulegen. Diese Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011) ist zum 1. März 2013 in Kraft getreten. Vornehmlich regelt diese Verordnung die Fahrgastrechte im Fernlinienverkehr (planmäßige Wegstrecke ab 250 km). Einige der Regelungen gelten aber auch im regionalen Omnibuslinienverkehr und damit auch im Busverkehr im VVS.