Fahrradmitnahme

  • Fahrräder und E-Tretroller können in VVS-Verkehrsmitteln zu bestimmten Zeiten (siehe unten) kostenlos mitgenommen werden.
  • Zusammengeklappte Fahrräder und E-Tretroller gelten im Sinne der VVS-Beförderungsbedingungen als Sache und können grundsätzlich zu jeder Zeit kostenlos mitgenommen werden.
Informationen zum Ticketkauf
Welche Räder gelten nach dem VVS-Tarif als Fahrrad und dürfen in Bus und Bahn mitgenommen werden?

Als Fahrräder gelten

  • zweirädrige einsitzige Fahrräder
  • Pedelecs
  • E-Bikes

mit einer Länge bis zu 2,0 Metern und mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 Kilogramm.

Hinweis: Mopeds und Mofas mit Verbrennungsmotoren sowie E-Bikes ohne Pedale sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Zusammengeklappte E-Tretroller gelten als Sache und können unter Beachtung der Regelungen gem. § 11 der Beförderungsbedingungen (Mitnahme von Sachen) grundsätzlich kostenfrei mitgenommen werden. Für nicht zusammengeklappte bzw. nicht zusammenklappbare E-Tretroller gelten die entsprechenden Regelungen zur Mitnahme von Fahrrädern.

Welche Regelung gilt für E-Tretroller?
  • Zusammengeklappte E-Tretroller gelten als Sache und können wie eine Sache grundsätzlich zu jeder Zeit kostenfrei mitgenommen werden. 
  • Nicht zusammengeklappte bzw. nicht zusammenklappbare E-Tretroller gelten als Fahrrad im Sinne der VVS-Tarifbestimmungen. Für die Mitnahme in Bus und Bahn gelten dann die Bestimmungen der Fahrradmitnahme, wie z. B. max. Länge 2 Meter, max. Gewicht 40 kg, zeitweise Ausschlusszeiten oder die zeitweise kostenpflichtige Mitnahme in der S-Bahn und den Zügen des Nahverkehrs.

Zu beachten bei der Fahrradmitnahme

In S-Bahnen und Zügen des Nahverkehrs

  • Montag bis Freitag vor 6:00 Uhr und nach 9:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztags kostenfreie Fahrradmitnahme.
  • Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 6:00 bis 9:00 Uhr ist bei Mitnahme eines Fahrrads ein Kinderticket für die entsprechende Zonenanzahl zu lösen.
  • IC 40 Stuttgart – Böblingen – Bf Ergenzingen: Der VVS-Tarif wird in den Zügen zwischen Stuttgart und Bf Ergenzingen anerkannt. Die Mitnahme von Fahrrädern erfolgt nach den Bestimmungen des DB-Fernverkehrs.

In der Stadtbahn, Seilbahn und der Zahnradbahn

  • Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 6:00 bis 8:30 Uhr und 16:00 bis 18:30 Uhr ist in der Stadtbahn keine Mitnahme möglich.
  • Außerhalb der genannten Zeiten sowie samstags, sonntags und feiertags können Fahrräder kostenlos mitgenommen werden.

Hinweis: Kostenlose Fahrradmitnahme auf dem Vorstellwagen der Zahnradbahn nur bergauf von Marienplatz bis Degerloch (unterwegs kein Be-/Entladen möglich). In der Seilbahn ist keine Fahrradmitnahme möglich.

Im Bus

Kostenfreie Fahrradmitnahme in den Bussen in den Landkreisen Böblingen, Esslingen*, Göppingen**, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis:

  • Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) ab 18:30 Uhr bis Betriebsschluss
  • Samstag, Sonntag und an Feiertagen rund um die Uhr
  • Mitnahme von bis zu zwei Fahrrädern pro Bus

Hinweis: Keine Fahrradmitnahme in Bussen der SSB sowie auf Linien mit Kleinbussen, Linien- oder Ruftaxis.

*Erweiterte Mitnahmezeiten in der Stadt Esslingen: Der Pilotversuch der Stadt Esslingen mit erweiterten Mitnahmezeiten in Bussen ist bis auf weiteres verlängert worden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie hier.

**Im Landkreis Göppingen können seit 1. April 2021 in den dort fahrenden Bussen Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) auch zwischen 9:00 Uhr und 18:30 Uhr Fahrräder mitgenommen werden, wenn dafür ein entsprechendes EinzelTicket Kind erworben wird.

Zudem gelten folgende Regelungen:

  • X10, X20 und X60 (Expressbuslinien "RELEX"): Kostenlose Fahrradmitnahme ohne zeitliche Einschränkung (max. 2 Fahrräder/Bus); gesicherte Unterbringung im Mehrzweckbereich.
  • Der Rad-Tourer für Stuttgart: Der Rad-Tourer verkehrt von Mai bis Ende Oktober/Anfang November zwischen 10 und 17 Uhr an allen Wochenenden und Feiertagen. Start/Ziel ist am Rotebühlplatz, Ziel/Start die Haltestelle "Forsthaus II". Nur an diesen beiden Haltestellen können kostenfrei bis zu 15 Fahrräder be-/entladen werden (Fahrradanhänger).
  • Rad- und Freizeitbusse: Im Sommerhalbjahr verkehren im Gebiet des VVS zahlreiche Rad- und Freizeitbusse, die in der Regel mit speziellen Fahrradanhängern auch mehr als zwei Fahrräder kostenlos mitnehmen. Detaillierte Informationen dazu gibt es hier.
  • Fahrrad2Go-Buslinien im Rems-Murr-Kreis: ganztägige Mitnahme von bis zu 10 Rädern auf speziellen Heckträgern oder Halterungen im Bus.
    • Linie 333 (Winnenden-Buoch-Grunbach): täglich
    • Linie 244 (Schorndorf-Schornbach-Oppelsbohm): Sonn- und Feiertage
    • Linie 245 (Schorndorf-Weiler-Rohrbronn-Hößlinswart): täglich (mit Fahrradsymbol markierte Fahrten)
    • Linie 393 (Backnang-Allmersbach im Tal-Rudersberg): Montag bis Freitag

Wichtiger Hinweis zur Fahrradmitnahme im Bus: In der Regel können bis zu zwei Fahrräder pro Bus mitgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrräder während der Fahrt festzuhalten oder sicher zu verstauen sind, damit bei unerwartetem Bremsen keine Fahrgäste gefährdet werden. Fahrräder sind im Stehplatzbereich der 2. Bustür unterzubringen, wobei Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen Vorrang haben. Im Zweifelsfall entscheidet der Busfahrer, ob und wie viele Fahrräder mitgenommen werden dürfen.