S-Bahn, Züge des Nahverkehrs und Seilbahn (Berg- oder Talfahrt): Für eine Fahrt bis zur nächsten (= 1) Haltestelle. Stadtbahn/Bus/Zahnradbahn: Für eine Fahrt bis zur 3. Haltestelle nach dem Einstieg ohne Umsteigen und Fahrtunterbrechung.
Haltestellen, die bei einer Fahrt durchfahren werden, werden zur Ermittlung gültiger Kurzstreckenziele mitgezählt. KurzstreckenTickets werden bis zu einer maximalen Fahrtentfernung von 5,0 km ausgegeben. KurzstreckenTickets berechtigen ab der auf dem Ticket angegebenen Haltestelle zu einer Fahrt zum sofortigen Fahrtantritt in Richtung auf das Fahrziel ohne Umsteigen und Fahrtunterbrechung. Im Fahrplan und in den Aushängen werden ausgeschlossene, überlange Relationen besonders bekannt gemacht.